Affeltranger Sekundarschulkreis wird bald Oberstufengemeinde
Die Schulorganisation wird vereinfacht
Mit dem Inkrafttreten des neuen Unterrichtsgesetzes wurde auch der Se-kundarschulkreis Affeltrangen zur Bildung einer Oberstufengemeinde verpflichtet, deckt sich doch dessen Einzugsgebiet mit den heutigen Realschulkreisen Affeltrangen, Märwil und Tobel.
Damit sollen die bisherigen Träger der genannten drei Realschulen sowie der Sekundarschule Affeltrangen durch eine Oberstufengemeinde als alleiniger Träger abgelöst werden. Konkret bedeutet dies, dass die Sekundarschule Affeltrangen sowie die Realschulen Affeltrangen, Märwil und Tobel in einer einzigen, selbständigen Oberstufengemeinde zusammengefasst werden.
Schwierigkeiten überwunden
Angesichts der im Sekundarschulkreis Affeltrangen vertretenen Vielzahl von elf Primarschulgemeinden (Affeltrangen, Bettwiesen, Braunau, Friltschen, Lanterswil, Lommis, Märwil, Schmidshof, Strohwilen-Wolfikon, Tobel, Zezikon) schien dieses Unterfangen anfänglich schier unüberwindlich. Dessen ungeachtet hat nun unter dem Präsidium von Hans Wildhaber, Tobel, eine aus allen beteiligten Schulgemeinden gebildete Kommission ein Organisationsreglement ausgearbeitet, das sowohl dem Ge-setz wie auch den Interessen der betroffenen Schulgemeinden Rechnung trägt.
Zentraler Schulort
So ist vorgesehen, dass lediglich die Gebäulichkeiten der Sekundarschule Affeltrangen in das Eigentum der. Oberstufengemeinde übergehen sollen, während die bestehenden Realschulräumlichkeiten belassen und im Mietrecht weiter benützt werden können. Damit wird im heutigen. Zeitpunkt verhindert, dass in Affeltrangen zusätzlicher Schulraum geschaffen werden muss, während andernorts leere Schulzimmer entstehen. Gleichzeitig wurde mit dieser Lösung die Dezentralisation der Oberstufengemeinde bewusst einem zentralen Schulort vorgezogen.
Das weitere Vorgehen sieht nun so aus, dass das Organisationsreglement bereits im März den interessierten Behörden und Parteien unterbreitet wird. Anschliessend erfolgt im Mai die Zustellung des Organisationsreglementes an die Stimmbürger, worauf dann am 29. Juni die Schulbürger aller elf Primarschulgemeinden gleichzeitig an der Urne über das vorgeschlagene Organisationsreglement zu befinden haben.
Selbständige Schulbehörde
Bei dessen Annahme durch das Volk finden bereits nach den. Sommerferien die Wahlen in die Oberstufenbehörde statt. Dadurch würden die Voraussetzungen geschaffen, dass die neu gewählte Vorsteherschaft der künftigen Oberstufengemeinde Affeltrangen ihre Tätigkeit gemäss der regierungsrätlichen Verordnung rechtzeitig auf den 1. Januar 1985 als. selbständige Schulbehörde aufnehmen könnte.
Unser Kartenausschnitt zeigt das umfangreiche Gebilde des Sekundarschulkreises Affeltrangen. Die drei Realschulkreise Affeltrangen, Märwil und Tobel sollen zusammen mit der Sekundarschule in einer selbständigen Oberstufengemeinde zusammengefasst werden. Dagegen bleiben die bestehenden elf Primarschulgemeinden als selbständige Organe weiterhin bestehen.