Die Bildung der Oberstufengemeinde Affeltrangen

Das Ende des Zweckverbandes «Sekundarschule Affeltrangen»

Im Jahr 1987 ist der Zweckverband «Sekundarschule Affeltrangen» 128 Jahre alt. Er ist keine politische Körperschaft, sondern ein reiner Zweckverband der angeschlossenen elf Primarschulgemeinden. Schulgemeindeversammlungen gibt es nicht. Der Schulpräsident und der Schulpfleger werden von den Vertretern der Primarschulgemeinden gewählt. 1987 sind dies Andreas Schär und Jules Ricklin. Daneben gibt es drei eigenständige Realschulen: Affeltrangen, Märwil und Tobel mit eigener Behörde.

1986 wollen die Vertreter der drei Primarschulgemeinden Braunau, Bettwiesen und Tobel einen eigenen Sekundarschulkreis bilden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stellt sich glücklicherweise dagegen. Der neue Sekundarschulkreis und das verbleibende Rumpfgebilde hätten keine Überlebenschancen gehabt - vor allem auch im Hinblick auf die Bildung von zwei kleinen Oberstufengemeinden.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Unterrichtsgesetzes in den 1980er-Jahren wird auch der Sekundarschulkreis Affeltrangen zur Bildung einer Oberstufengemeinde verpflichtet. Der Weg dorthin ist sehr steinig und mühsam. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnen das Reglement für die neue Oberstufengemeinde zweimal ab. Nach der ersten Ablehnung wollen die Vertreter der drei Primarschulgemeinden Braunau, Bettwiesen und Tobel 1986 einen eigenen Sekundarschulkreis bilden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stellt sich glücklicherweise dagegen. Der neue Sekundarschulkreis und das verbleibende Rumpfgebilde hätten keine Überlebenschancen gehabt - vor allem auch im Hinblick auf die Bildung von zwei kleinen Oberstufengemeinden. Vor allem die Frage der Schulstandorte führt zu heftigen Diskussionen und ist wohl der Hauptgrund für die zweimalige Ablehnung. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau sieht sich gezwungen, der neuen Körperschaft ein Reglement aufzuzwingen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können im Jahr 1987 nur noch die fünf frei gewählten Mitglieder der Oberstufenbehörde und den Schulpräsidenten wählen.

1987 wird die Oberstufengemeinde Affeltrangen mit Standorten in Affeltrangen und Tobel mit dem Zwangsreglement des Kantons gegründet. Roland Kuttruff wird Präsident der Oberstufengemeinde Affeltrangen. Er bleibt bis 1997 im Amt. 1995 findet in Märwil eine Versammlung statt, an welcher der Bau eines neuen Schulhauses in Tobel und die Erweiterung des Sekundarschulhauses Affeltrangen beschlossen werden. Gleichzeitig genehmigen die Schulbürgerinnen und Schulbürger einen Sondersteuerfuss von 3%, da der Regierungsrat des Kantons Thurgau nur einen Standort in Affeltrangen will. Die Sondersteuer muss jedoch aufgrund der Bauabrechnungen und Steuereinnahmen nie erhoben werden.

1987 endet also die 128-jährige Geschichte des Sekundarschulkreises Affeltrangen. Die Schule selber lebt natürlich als Schulstandort weiter. Ich unterrichte noch bis 1994 an der Sekundarschule Affeltrangen.

Anhand von Zeitungsartikeln aus dem Archiv zeichne ich die Entstehungsgeschichte der Oberstufengemeinde nach.
Thurgauer Zeitung 1. März 1984
Affeltranger Sekundarschulkreis wird bald Oberstufengemeinde
Die Schulorganisation wird vereinfacht

Mit dem Inkrafttreten des neuen Unterrichtsgesetzes wurde auch der Se-kundarschulkreis Affeltrangen zur Bildung einer Oberstufengemeinde verpflichtet, deckt sich doch dessen Einzugsgebiet mit den heutigen Realschulkreisen Affeltrangen, Märwil und Tobel.
Damit sollen die bisherigen Träger der genannten drei Realschulen sowie der Sekundarschule Affeltrangen durch eine Oberstufengemeinde als alleiniger Träger abgelöst werden. Konkret bedeutet dies, dass die Sekundarschule Affeltrangen sowie die Realschulen Affeltrangen, Märwil und Tobel in einer einzigen, selbständigen Oberstufengemeinde zusammengefasst werden.

Schwierigkeiten überwunden
Angesichts der im Sekundarschulkreis Affeltrangen vertretenen Vielzahl von elf Primarschulgemeinden (Affeltrangen, Bettwiesen, Braunau, Friltschen, Lanterswil, Lommis, Märwil, Schmidshof, Strohwilen-Wolfikon, Tobel, Zezikon) schien dieses Unterfangen anfänglich schier unüberwindlich. Dessen ungeachtet hat nun unter dem Präsidium von Hans Wildhaber, Tobel, eine aus allen beteiligten Schulgemeinden gebildete Kommission ein Organisationsreglement ausgearbeitet, das sowohl dem Ge-setz wie auch den Interessen der betroffenen Schulgemeinden Rechnung trägt. 

Zentraler Schulort
So ist vorgesehen, dass lediglich die Gebäulichkeiten der Sekundarschule Affeltrangen in das Eigentum der. Oberstufengemeinde übergehen sollen, während die bestehenden Realschulräumlichkeiten belassen und im Mietrecht weiter benützt werden können. Damit wird im heutigen. Zeitpunkt verhindert, dass in Affeltrangen zusätzlicher Schulraum geschaffen werden muss, während andernorts leere Schulzimmer entstehen. Gleichzeitig wurde mit dieser Lösung die Dezentralisation der Oberstufengemeinde bewusst einem zentralen Schulort vorgezogen.
Das weitere Vorgehen sieht nun so aus, dass das Organisationsreglement bereits im März den interessierten Behörden und Parteien unterbreitet wird. Anschliessend erfolgt im Mai die Zustellung des Organisationsreglementes an die Stimmbürger, worauf dann am 29. Juni die Schulbürger aller elf Primarschulgemeinden gleichzeitig an der Urne über das vorgeschlagene Organisationsreglement zu befinden haben.

Selbständige Schulbehörde
Bei dessen Annahme durch das Volk finden bereits nach den. Sommerferien die Wahlen in die Oberstufenbehörde statt. Dadurch würden die Voraussetzungen geschaffen, dass die neu gewählte Vorsteherschaft der künftigen Oberstufengemeinde Affeltrangen ihre Tätigkeit gemäss der regierungsrätlichen Verordnung rechtzeitig auf den 1. Januar 1985 als. selbständige Schulbehörde aufnehmen könnte.
Unser Kartenausschnitt zeigt das umfangreiche Gebilde des Sekundarschulkreises Affeltrangen. Die drei Realschulkreise Affeltrangen, Märwil und Tobel sollen zusammen mit der Sekundarschule in einer selbständigen Oberstufengemeinde zusammengefasst werden. Dagegen bleiben die bestehenden elf Primarschulgemeinden als selbständige Organe weiterhin bestehen.


Thurgauer Zeitung 29. Juni 1984
Affeltrangen Wichtige Abstimmung im Sekundarschulkreis
Bald neue Oberstufengemeinde?

Vor einer wichtigen Abstimmung stehen die Stimmbürger des Sekundarschulkreises Affeltrangen am kommenden Wochenende, gilt es doch zum vorliegenden «Organisationsreglement der Oberstufengemeinde Affeltrangen» Stellung zu nehmen. Die Urnenabstimmung findet heute Freitag abend, 29. Juni, von 18.30 bis 20 Uhr in allen elf Primarschulgemeinden des Sekundarschulkreises Affeltrangen gleichzeitig statt.

Worum geht es?
Mit der Annahme des neuen Unterrichtsgesetzes wurde der Sekundarschulkreis Affeltrangen aufgrund von Paragraph 16 des Unterrichtsgesetzes verpflichtet, anstelle des bisherigen Sekundarschulkreises Affeltrangen sowie der drei Realschulkreise Märwil, Tobel und Affeltrangen neu eine Oberstufengemeinde als alleiniger Träger dieser Schultypen zu gründen. Real- und Sekundarschule vereinigt In mehrjähriger Arbeit hat nun eine Kommission ein Organisationsreglement ausgearbeitet, das den Stimmbürgern samt Botschaft vor kurzem zugestellt wurde. Die Annahme dieses Organisationsreglementes würde es ermöglichen, dass die bisherigen Träger der Sekundarschule wie auch der genannten Realschulen fristgerecht auf den 1.Januar 1985 durch eine Oberstufengemeinde, für die noch ein separater Steuerfuss festzusetzen ist, abgelöst werden könnten. Gleichzeitig kämen die elf Primarschulgemeinden in den Genuss der bis 1992 befristeten zusätzlichen Subventionierung von gesamthaft rund 135’000 Franken.

Oberstufengemeinde sinnvoll?
In der Öffentlichkeit wird betont, dass es gegen das vorliegende Organisationsreglement kaum Einwendungen gebe. Dagegen wird Sinn und Zweck einer Oberstufengemeinde in Frage gestellt, habe sich doch die bisherige Lösung als durchaus praktikabel erwiesen. Eines steht fest: Einerseits bringt die Oberstufengemeinde dem Stimmbürger analog den Primarschulgemeinden auch in Belangen der Real- und der Sekundarschule ein direktes Mitspracherecht. Andererseits muss man sich ernsthaft fragen, ob die zu bildende Oberstufengemeinde mit insgesamt elf Primarschulgemeinden nicht ein zu grosses Gebilde würde und ob für eine Gemeindeversammlung überhaupt ein genügend grosser Raum für alle Stimmbürger zur Verfügung stünde. Nicht unerheblich dürften für einzelne Gemeinden auch die finanziellen Auswirkungen sein, die sich teils in einer Minder- und teils in einer Mehrbelastung auswirken.

Urnenabstimmung am Freitag
Angesichts der Bedeutung dieser zukunftsweisenden Abstimmung bleibt nur zu hoffen, dass für einmal mit einer ausserordentlich hohen Stimmbeteiligung gerechnet werden darf und dass kein Zufallsentscheid entsteht. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Primarschulgemeinden Affeltrangen, Bettwiesen, Braunau, Tobel, Lommis, Märwil, Zezikon, Friltschen, Lanterswil, Schmidshof und StrohwilenWolfikon sind deshalb aufgerufen, am kommenden Freitag abend den Gang zur Urne in ihrer Primarschulgemeinde nicht zu versäumen und mit der Abgabe des Stimmzettels ihrer persönlichen Meinung Ausdruck zu verleihen.
Thurgauer Zeitung 3. Juli 1984
Oberstufe Affeltrangen unerwünscht

Die Stimmbürger des Sekundarschulkreises Affeltrangen lehnten die Vorlage über das neue Oberstufenreglement mit 377 Nein- gegenüber 350 Ja-Stimmen relativ knapp ab. Insgesamt stimmten fünf Primarschulgemeinden gegen die Vorlage und deren sechs dafür. Betrachtet man die einzelnen Gemeinden für sich, so zeigt sich folgendes Bild: In Affeltrangen wurde die Vorlage mit 85,3 Prozent erwartungsgemäss deutlich angenommen. Das gegenteilige Bild zeigte sich in Bettwiesen, wo 86,8 Prozent dagegen stimmten. In Braunau, das mit 36,7 Prozent die höchste Stimmbeteiligung zu verzeichnen hatte, wurde ‘die Vorlage mit 70,5 Prozent Nein-Stimmen ebenfalls deutlich abgelehnt. Eine knappe Mehrheit von 52,7 Prozent stimmte in Tobel. In Lommis wurde die Vorlage mit 82,8 Prozent wiederum klar abgelehnt, ebenso in Strohwilen, wo 81 Prozent gegen die Vorlage votierten.

Etwas überraschend fand sich in Märwil eine Mehrheit von 71,5 Prozent Ja-Stimmen. Relativ knapp verwarf Zezikon mit 54,2 Prozent Nein-Stimmen. Eine klare Annahme fand die Vorlage in den Gemeinden Friltschen mit 75 Prozent Ja-Stimmen, in Lanterswil mit 69,4 Prozent und in Schmidshof mit 63,8 Prozent. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Hans Wildhaber, Präsident der vorberatenden Oberstufenkommission, von der schwachen Stimmbeteiligung von 22 Prozent enttäuscht. Von einem klaren Verdikt könne jedenfalls nicht gesprochen werden. Die Ablehnung habe weniger dem ausgearbeiteten Reglement gegolten, sondern habe sich gegen die Gründung einer Oberstufengemeinde gerichtet. Wie es weitergehen soll, sei im Moment noch völlig offen, da das Ergebnis erst einmal gründlich analysiert und überdacht werden müsse.


Thurgauer Zeitung 28. Februar 1986
Der Regierungsrat entscheidet gegen eine Eingabe
der Schulgemeinden Bettwiesen, Braunau und Tobel
Teilung schwächt Sekundarschulkreis Affeltrangen

Der Regierungsrat hat eine Eingabe der Schulgemeinden Bettwiesen. Braunau und Tobel, welche eine Teilung des Sekundarschulkreises Affeltrangen beantragen, abschlägig beurteilt, dies im Interesse der Erhaltung einer leistungsfähigen Sekundarschule, welche mit ihren sechs Klassen eine ideale Grösse aufweist. Gleichzeitig erstreckt der Regierungsrat die Frist zur Bildung einer Oberstufengemeinde im Einzugsgebiet des Sekundarschulkreises bis zum 31. Dezember 1986.

Ausserdem werden die Schulbehörden beauftragt, das Schulwegproblem für die Strecke Bettwiesen-Affeltrangen im Einvernehmen mit den Ortsbehörden und in Verbindung mit dem kantonalen Baudepartement zu lösen. Für die Festlegung des Sekundarschulortes und des Einzugsgebietes der Sekundarschule ist der Regierungsrat zuständig. Deshalb hatte auch der Regierungsrat über das Begehren der drei Schulgemeinden auf Teilung des Sekundarschulkreises zu befinden. Die Organisation der Realschule hingegen liegt in der Kompetenz der Oberstufenbehörde, sofern sie nicht im Organisationsreglement, über das die Schulbürger zu befinden haben, bereits fixiert ist. Der Regierungsrat hat sich mindestens vorläufig nicht mit der dringenden Verbesserung der Realschulverhältnisse im Einzugsgebiet des Sekundarschulkreises Affeltrangen zu befassen. Eine befriedigende Lösung kann lediglich erreicht werden, wenn die Realschule entweder an einem Schulort mit sechs oder an zwei Schulorten mit je drei Lehrstellen eingerichtet wird.

Ideale Grösse belassen
Die sechsklassige Sekundarschule ist ein organisch gewachsenes Gebilde von idealer Grösse, das eine Teilung nicht schadlos überstehen könnte, stellt der Regierungsrat in seinem Entscheid fest.
Die Teile wären geschwächt, in ihren Möglichkeiten beschränkt‘ und in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt. Eine Teilung liefe daher der Leistungsfähigkeit der Sekundarschule zuwider und hinterliesse dem übrigen Kreis, der sich zu dieser Frage nicht geäussert hat, ein Bruchstück, das er vermutlich nicht akzeptieren würde. 

Gesamtinteresse geht vor 
Aus ganzheitlicher Sicht sei es nicht zulässig, die Interessen eines Teilgebietes über die Gesamtinteressen zu stellen oder die Sanierung eines Schultypes auf Kosten eines andern zu betreiben. Diese ganzheitliche Betrachtungsweise habe auch zu gelten, wenn die Bildung von Oberstufenzentren sich schwierig gestalte. Wenn die Schule durch Veränderung einen eindeutigen Fortschritt erzielen kann, dürfen finanzielle Erwägungen allein grundsätzlich nicht massgebend sein, hält der Regierungsrat weiter fest. Bei der abschlägigen Beurteilung einer Teilung des Sekundarschulkreises Affeltrangen waren denn auch keine finanziellen Überlegungen ausschlaggebend, obwohl der Aufwand an staatlichen Mitteln bei einer zentralen Lösung am geringsten sein wird. 

Sicherung des Schulweges
Beim Vorstoss der südlichen Schulgemeinden des Sekundarschulkreises Affeltrangen spielt offenbar der Schulweg entlang der Staatsstrasse Wil-Weinfelden eine gewisse Rolle. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen. An sich ist die Sicherung der Schulwege gemäss Unterrichtsgesetz primär Aufgabe der örtlichen Schulbehörden, die diese Probleme in Verbindung mit den Ortsbehörden und allenfalls mit dem kantonalen Baudepartement zu lösen haben. Wie der Regierungsrat feststellt, ist ein entsprechender Radweg auch im kantonalen Richtplan vorgemerkt.


Thurgauer Zeitung 2. Dezember 1986
Affeltrangen: Zweiter Anlauf für Bildung einer Oberstufengemeinde
Abstimmung am kommenden Wochenende über das Organisationsreglement

Im Sekundarschulkreis Affeltrangen kommt am 5./6./7. Dezember das Organisationsreglement zur Bildung einer Oberstufengemeinde im zweiten Anlauf zur Abstimmung. In einer ersten Abstimmung im Juni 1984 wurde das damals vorgelegte Reglement von den Stimmbürgern ganz knapp verworfen.
Eigentlich hätte im Sekundarschulkreis Affeltrangen eine Oberstufengemeinde bis zum 31. Mai 1985 laut dem vom Volk genehmigten Unterrichtsgesetz gebildet werden sollen, die Stimmbürger haben aber im Juni 1984 ein erstes Reglement knapp mit 377 Nein gegen 350 Ja abgelehnt. Der Weg zur neuen Vorlage 1985 reichten die Primarschulgemeinden Bettwiesen, Braunau und Tobel ein Gesuch zur Prüfung eines Oberstufenkreises Tobel an den Regierungsrat ein. Dieser bildete eine siebenköpfige Kommission zur Prüfung sämtlicher Fragen, die mit einer solchen Trennung des Sekundarschulkreises zusammenhingen. Am 25. Februar 1986 lehnte der Regierungsrat eine Teilung des Sekundarschulkreises und der Sekundarschule ab und verlängerte die Frist für die Bildung einer Oberstufengemeinde bis Ende 1986. 

Hierauf bildete sich eine neue Oberstufenkommission mit Mitgliedern aus allen elf Primarschulgemeinden, die das nun vorliegende Reglement ausarbeitete. Bei einer neuerlichen Ablehnung des Oberstufenreglementes schreitet der Regierungsrat ein, weil Affeltrangen laut Gesetz verpflichtet ist, eine Oberstufengemeinde zu bilden. Der Regierungsrat kann in diesem Fall selbständig ein Reglement erlassen, das Budget und den Steuerfuss festsetzen‘ und eine Oberstufenbehörde einsetzen. 

Neues Reglement
Die neue Oberstufengemeinde umfasst das Gebiet des Sekundarschulkreises Affeltrangen oder der Realschulen Affeltrangen, Märwil und Tobel. Sie soll von einer Vorsteherschaft von 16 Mitgliedern verwaltet werden. Die elf Primarschulgemeinden stellen je ein Mitglied, fünf sowie der Präsident werden alle vier Jahre ar! der Urne gewählt. Dazu kommt eine dreiköpfige Rechnungsprüfungskommission mit zwei Ersatzleuten. An einer Gemeindeversammlung werden jährlich das Budget, die Rechnung und der Steuerfuss genehmigt. Die Vorsteherschaft kann nicht gebundene Ausgaben bis zu 3 Prozent des Steuerertrages (etwa 40’000 Franken) selbständig beschliessen. Höhere Ausgaben müssen im Budget oder in separater Abstimmung bewilligt werden. Als Sekundarschulort wird Affeltrangen, als Realschulorte werden Affeltrangen und Tobel im Reglement vorgeschrieben. Finanzielle Auswirkungen Aufgrund der Ausgaben der Sekundarschule und der bisherigen Realschulen rechnet die Oberstufenkommission mit einem neuen Steuerfuss für die Oberstufengemeinde von etwa 37 Prozent. Die Steuerfüsse der Primarschulgemeinden könnten um diesen Betrag gesenkt werden. Eine Anpassung der Steuerfüsse in den Primarschulgemeinden wird teilweise nötig, weil die neue Oberstufengemeinde die Verpflichtung zum Unterhalt der Gebäude und zum Tragen der Kapitalkosten übernehmen muss. Diese Verpflichtungen mussten bisher die Standortgemeinden der Schulen tragen. Der Steuerfuss einer Primarschulgemeinde darf aber 63 Prozent nicht überschreiten, weil die Gesamtbelastung nicht höher als 100 Prozent sein darf. Gemeinden, die sich im Finanzausgleich befinden, werden also keine Steueränderung erfahren.


Thurgauer Zeitung 8. Dezember 1986
Oberstufengemeinde wurde in Affeltrangen abgelehnt
Regierungsrat wird ein neues Reglement schaffen

Im Sekundarschulkreis Affeltrangen wurde bereits zum zweiten Male über das Organisationsreglement zur Bildung einer Oberstufengemeinde abgestimmt. Das neue Reglement wurde mit 1000 Nein-Stim-men gegen 740 Ja-Stimmen- abgelehnt.

Von den insgesamt 3398 Stimmberechtigten fanden 52,7 Prozent oder 1791 Bürger den Weg zur Urne. Dass bei den 1740 massgebenden Stimmen ein Nein resultierte, war doch ein wenig überraschend, wenn auch im Vorfeld der Abstimmung einiges passiert ist. Nachdem vor zwei Jahren das Reglement bereits einmal abgelehnt wurde, hatte eine neue Überarbeitung bis Ende dieses Jahres zu erfolgen. Dafür wurde eine Kommission eingesetzt, in welcher von jeder Primarschulgemeinde des Kreises ein Vertreter sass und welche sich mit 8 von 11 Stimmen für das Reglement aussprach. Vorgesehen waren darin eine dritte Realklasse in Tobel wie in Affeltrangen, wobei Märwil seine Realschule verloren hätte. Die Situation der Realschule ist heute insofern unbefriedigend, als die Schüler vor ihrem letzten Schuljahr den Lehrer wechseln müssen, weil nur in Affeltrangen dritte Realklassen existieren.

Opposition
Im Vorfeld der Abstimmung opponierte nun die Reallehrerschaft gegen das Vorhaben, und Märwil suchte nach billigeren Lösungen als der vorgeschlagenen. Deshalb waren die Chancen nicht mehr die besten für das neue Reglement, doch überrascht das doch eindeutige Verdikt.

Regierungsrat entscheidet
Nun ist die Reihe am Regierungsrat, der selbständig ein Reglement erlassen kann, wie es das kantonale Unterrichtsgesetz vorsieht. Die betroffenen Gemeinden werden laut Kommissions- und Schulpräsident von Bettwiesen, Jürg Arpagaus, wohl kaum mehr in naher Zukunft zu einer eigenen Lösung kommen.

Thurgauer Zeitung 9. Januar 1987
In Affeltrangen muss nun eine Oberstufengemeinde entstehen
Der Regierungsrat beschliesst die ersten notwendigen Massnahmen

Als erste Massnahme zur zwangsweisen Bildung einer Oberstufengemeinde im Sekundarschulkreis Affeltrangen hat der Regierungsrat beschlossen, dass für das Jahr 1987 vorerst die bisherigen Verantwortungsbereiche weiterbestehen. Gleichzeitig wurde das Sanitäts- und Erziehungsdepartement beauftragt, den nächsten Schritt einzuleiten: Erlass eines provisorischen Organisationsreglementes. |
Nachdem innerhalb des Sekundarschulkreises Affeltrangen innert der gesetzten Frist keine Lösung für eine Oberstufengemeinde gefunden werden konnte, hat der Regierungsrat die notwendigen Massnahmen zu treffen. Der Regierungsrat hat als erstes beschlossen, dass die Real- und Sekundarschule im Sekundarschulkreis Affeltrangen für das Jahr 1987 unter der bisherigen Organisationsform weiterzuführen sind. Zudem wird das Sanitäts- und Erziehungsdepartement beauftragt, die notwendigen Massnahmen für die zwangsweise Bildung einer Oberstufengemeinde Affeltrangen in die Wege zu leiten.

Organisationsreglement
Ein erster Schritt wird der Erlass eines provisorischen Organisationsreglementes sein. Die Stimmberechtigten der so zwangsweise gebildeten Oberstufengemeinde werden dann die Möglichkeit haben, die. Vorsteherschaft zu wählen. Kommt aber keine Wahl zustande, setzt der Regierungsrat eine Vorsteherschaft ein. Der Sekundarschulkreis Affeltrangen war verpflichtet, bis zum 31. Mai 1985 eine Oberstufengemeinde zu bilden. Bereits mit der Abstimmung vom 29. Juni 1984 haben die Stimmberechtigten der betroffenen elf Primarschulgemeinden die Zustimmung zum erforderlichen Organisationsreglement verweigert. Der Regierungsrat hat darauf die Frist für die Schaffung einer Oberstufengemeinde bis zum 31. Dezember 1986 erstreckt.
Anlässlich der Urnenabstimmung vom 7.Dezember 1986 haben die Stimmberechtigten des Sekundarschulkreises das neuerlich vorgelegte, modifizierte Reglement erneut mit 1000 zu 740 Stimmen verworfen. Die vorbereitende Kommission erklärte daraufhin, dass sie vorläufig nichts mehr unternehme und das weitere Vorgehen dem Regierungsrat überlasse. Der Sekundarschulkreis Affeltrangen umfasst die Primarschulgemeinden Affeltrangen, Bettwiesen, Braunau, Friltschen, Lanterswil, Lommis, Märwil, Schmidshof, StrohwilenWolfikon, Tobel und Zezikon. Die Realschulen dieses Gebietes befinden sich in Affeltrangen, Märwil und Tobel.


Thurgauer Zeitung 27. Februar 1987
Affeltrangen muss wählen

Der Regierungsrat hat für die Oberstufengemeinde Affeltrangen ein provisorisches Organisationsreglement erlassen und die Wahl der Vorsteherschaft auf den 28. Juni 1987 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang muss bis spätestens Ende September 1987 durchgeführt werden.

Umstrittener Schulort
Nachdem die Stimmberechtigten des Sekundarschulkreises Affeltrangen die Schaffung eines Organisationsreglementes für die Oberstufengemeinde abgelehnt hatten, beauftragte der Regierungsrat das Sanitäts und Erziehungsdepartement, die zwangsweise Bildung einer Oberstufengemeinde in die Wege zu leiten. Nun hat der Regierungsrat das Organisationsreglement für diese neue Oberstufengemeinde erlassen, wobei er den Entwurf übernahm, wie er im Sekundarschulkreis zur Abstimmung unterbreitet worden war. Verzichtet wurde einzig auf die Regelung der Schulortsfrage, da diese Bestimmungen umstritten waren und schliesslich zur Ablehnung der Vorlage geführt hatten.

Wahl am 28. Juni
Die Wahl der Vorsteherschaft hat am 28. Juni 1987 gleichzeitig mit der kantonalen Volksabstimmung zu erfolgen. Die Kommission, welche im Sekundarschulkreis Affeltrangen bereits mit den Vorbereitungen für die Oberstufengemeinde betraut war, wird vom Regierungsrat beauftragt, diese Wahlen vorzubereiten.

Thurgauer Zeitung 25. Juni 1987
Wahl der Oberstufenbehörde
Orientierungsversammlung in Affeltrangen

Im Sekundarschulkreis Affeltrangen finden am kommenden Wochenende erstmals die Wahlen für die Behörde des neuen Oberstufenkreises statt. Am Dienstag wurden die fünf Mitglieder und der Präsident, die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen werden und die frei zu wählen sind, in einer Orientierungsversammlung vorgestellt.
An der Orientierungsversammlung am letzten Dienstag unter Leitung des abtretenden Sekundar- und Realschulpräsidenten Andreas Schär wurden die betreffenden Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt. 

Zusammensetzung der Behörde.
Die neue Behörde setzt sich laut Reglement aus je einem Vertreter der elf Primarschulgemeinden und fünf an der Urne frei zu wählenden Mitgliedern zusammen. Auch der Präsident muss durch Urnenwahl erkürt werden. Die elf Primarschulgemeinden haben ihre Vertreter bereits ernannt. Für die an der Urne zu wählenden fünf Mitglieder hat die vorbereitende Kommission sich auf folgenden Verteilerschlüssel einigen können: je zwei Mitglieder aus den ehemaligen Realschulkreisen Affeltrangen und Tobel und ein Mitglied aus dem ehemaligen Realschulkreis Märwil.

Wahlvorschläge der Kommission
Die Kommission schlägt nun folgende fünf Kandidaten und Kandidatinnen vor: Ursula Halter, Braunau; Susanne Heuer, Weingarten; Sonja Studer, Affeltrangen; Fritz Horat, Bettwiesen und Willi Meienberger, Märwil. Als Präsident schlägt die vorbereitende Kommission Roland Kuttruff, Tobel, vor. Nach der Wahl vom kommenden Wochenende wird sich die neue Oberstufenbehörde sofort an die Arbeit machen, um einen reibungslosen Übergang auf Jahresende zu ermöglichen, wenn die Amtszeit der alten Sekundar- und Realschulbehörden ausläuft. Rechtzeitig werden den Stimmbürgern Budget und Steuerfuss für das erste Jahr der Oberstufengemeinde, 1988, vorgelegt werden.